Das Recht auf Arbeit ist im Artikel 27 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert. Darüber hinaus ist die Sicherstellung einer inklusiven Arbeitswelt ein Bestandteil der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung. In den letzten Jahren haben alle Länder der Europäischen Union Maßnahmen ergriffen, um die Hindernisse im Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Dennoch bleibt dies auch für Millionen von arbeitswilligen Menschen weit von der Realität entfernt.

Auf EU-Ebene sind nur 47% der Personen mit Behinderungen im Alter von 15 bis 64 Jahren erwerbstätig, im Vergleich zu 67% der Personen ohne Behinderungen.